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AKTIONSREGELN "Sende uns ein Foto"

AKTIONSREGELN „Sende uns ein Foto“ (im Folgenden „Aktion“ genannt)

§ 1. Allgemeine Bestimmungen.

  1. Der Organisator der Aktion „Senden Sie uns ein Foto“, im Folgenden „Veranstalter“ genannt, ist BBHome Sp. z o. o. Sp. K mit Sitz in Warschau an der ul. Nasienna 9, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000596176, mit den NIP-Nummern 951-240-40-53 und REGON 363499314, im Folgenden als BBHome bezeichnet. Der Gründer der Preise in der Aktion „Senden Sie uns ein Foto“, im Folgenden als „Gründer“ bezeichnet, ist BBHome Sp.z oo Sp.K
  2. Die Kampagne wird durchgeführt, um die Marke BBHome zu fördern
  3. Die Aktion ist bundesweit.
  4. Der Organisator ist der Gründer der Auszeichnungen in der Aktion.
  5. Die Aktion wird über Facebook oder Instagram auf dem offiziellen BBHome-Profil unter den folgenden Adressen durchgeführt:
    https://www.instagram.com/bbhome_pl/?hl=pl
    https://www.facebook.com/BBHome
  6. Dieses Reglement (im Folgenden „Reglement“ genannt) bildet die Grundlage für die Organisation der Kampagne und definiert die Rechte und Pflichten der Teilnehmer.
  7. Die Anteilsbestimmungen sind in aufgezeichneter Form auf der Website www.bbhome.pl verfügbar.
  8. Der Veranstalter erklärt, dass die Aktion nicht von Facebook oder Instagram erstellt, verwaltet, unterstützt oder gesponsert wird.

§ 2. Teilnahme am Gewinnspiel.

  1. Die Teilnahme an der Kampagne ist kostenlos und freiwillig.
  2. Jede natürliche Person über 18 Jahren, die voll geschäftsfähig ist und ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen hat (im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet), kann unter den in den Bestimmungen festgelegten Bedingungen an der Aktion teilnehmen.
  3. Die Mitarbeiter des Veranstalters, Personen, die im Auftrag des Veranstalters im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Aktion handeln, sowie die engsten Familienmitglieder aller vorgenannten Personen, die als Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner und Personen gelten in einer Adoptionsbeziehung dürfen nicht an der Aktion teilnehmen. , Verwandte sowie in Partnerschaften verbleibende Personen.
  4. Durch die Teilnahme an der Aktion erklärt der Teilnehmer, dass er den Inhalt dieses Reglements gelesen hat und verpflichtet sich, die in dem Reglement festgelegten Grundsätze einzuhalten.

§ 3 Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Gewinnspiels

Vor Beginn der Aktion ernennt der Veranstalter einen Wettbewerbsausschuss, im Folgenden „Ausschuss“ genannt. Die Vertreter des Veranstalters sind Mitglieder des Komitees. Die Aufgabe des Wettbewerbsausschusses besteht darin, den ordnungsgemäßen Ablauf der Aktion zu überwachen und die Gewinner auszuwählen. Die Kommission ist insbesondere zuständig für:
a) Sicherstellung der Teilnahme an der Aktion durch alle korrekt eingetragenen Teilnehmer;
b) Gewährleistung, dass die Auswahl der Preisträger den Bestimmungen des Reglements und den Grundsätzen der vollen Zuverlässigkeit der durchgeführten Aktivitäten entspricht;
c) Prüfung der Gewinnberechtigung der Gewinner;
d. Prüfung aller Beschwerden im Zusammenhang mit der Teilnahme und dem Verlauf der Aktion.

§ 4. Ablauf und Teilnahmebedingungen der Aktion.

  1. Um an der Aktion teilzunehmen, müssen Sie eine Aufgabe erfüllen.
  2. Die Aufgabe besteht darin, ein kreatives Foto Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung mit BBHome-Produkten an die E-Mail-Adresse biuro@bbhome.pl zu senden. Der Abschluss der Aufgabe, wie oben in den weiteren Teilen des Reglements beschrieben, wird als „Antrag“ auf die Aktion bezeichnet.
  3. Die Anwendung darf keine obszönen, anstößigen, rechtswidrigen oder irreführenden Inhalte enthalten, die Rechte Dritter verletzen und keine Situationen oder Ereignisse beschreiben, die die Gesundheit oder das Leben von Menschen oder Tieren gefährden können.
  4. Mit der Einreichung des Aktionsantrags räumt der Teilnehmer dem Veranstalter eine einfache, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung des veröffentlichten Materials, insbesondere zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der Aktion, ein.
  5. Durch die Einreichung des Antrags für die Anteile in der in diesem Absatz beschriebenen Weise erklärt der Anteilsteilnehmer, dass der Antrag nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder gesetzlich geschützte Rechte Dritter verstößt.

§ 5. Grundsätze für die Auswahl der Preisträger.

  1. Die Aktionspreisträger werden vom Komitee nur aus den Teilnehmern ausgewählt, die die in § 2 und 4 dieser Bestimmungen festgelegten Bedingungen erfüllen.
  2. Aus allen Einsendungen zur Aktion wählt die Kommission die besten, interessantesten und kreativsten Fotos aus und der Urheber, im Folgenden „Gewinner“ genannt, erhält den in § 6 Abs. 1 genannten Preis. XNUMXa.
  3. Die Gewinner der Aktion erhalten eine Benachrichtigung über den Preis, indem sie eine Bestätigung der Annahme des Preises zusammen mit der Bereitstellung der folgenden Daten senden: Vorname, Nachname, vollständige Adresse, Mobiltelefonnummer an die E-Mail-Adresse des Veranstalters: biuro@bbhome.pl
  4. Zusammen mit den in Absatz 3 oben genannten Daten ist der Empfänger verpflichtet, an die oben genannte E-Mail-Adresse des Veranstalters eine Erklärung zu senden, die besagt: „Hiermit stimme ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch BBHome Sp. z o. o. Sp.k im Umfang von Name, Nachname, vollständiger Adresse, Mobiltelefonnummer, um an der Aktion teilzunehmen und mir den Preis des Wettbewerbs „Sende uns ein Foto“ zuzusenden.
  5. Falls der jeweilige Gewinner innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Gewinnbenachrichtigung nicht alle oben genannten Daten der besagten Erklärung bereitstellt, werden diese Personen vom Gewinnspiel ausgeschlossen und ihr Anspruch auf den Preis erlischt.

§ 6. Auszeichnungen.

  1. Die Aktion beinhaltet Preise: einen Geschenkgutschein für das Geschäft www.bbhome.pl im Wert von 100 PLN
  2. Die Gewinner sind nicht berechtigt, sich die besonderen Eigenschaften des Preises vorzubehalten oder den Gegenwert (in Geld, Sachleistungen) zu erhalten oder das Recht auf den Preis auf Dritte zu übertragen.

§ 7. Änderung der Wettbewerbsregeln

Der Veranstalter ist berechtigt, das Reglement jederzeit zu ändern, soweit dadurch die Verschlechterung der zuvor erworbenen Rechte der Wettbewerbsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird.

§ 8. Schutz personenbezogener Daten und Schlussbestimmungen

  1. Der Veranstalter ist der Verwalter der personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden verarbeitet, um die Aktion ordnungsgemäß durchzuführen. Personenbezogene Daten der Preisträger des Wettbewerbs im Umfang von: Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse werden an den Veranstalter weitergeleitet, um die Preise an die Preisträger zu überweisen.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesetz, insbesondere gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (Datenschutz-Grundverordnung).
  3. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch Voraussetzung für die Gewinnübergabe. Der Teilnehmer hat das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
  4. Der Benutzer hat das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in der gesetzlich vorgesehenen Weise und zu den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen einzureichen.
  5. Die personenbezogenen Daten der Aktionsgewinner werden vom Veranstalter nur für die Zwecke der Aktion, zum Zweck der Kommunikation mit den Teilnehmern und zum Zweck der Bereitstellung des Preises und seiner Abrechnung verarbeitet.
  6. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Gewinner durch den Veranstalter für die Zwecke der Kampagne erfolgt ad hoc.
  7. Sollten während der Aktion Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, insbesondere aufgrund von Missbrauch durch den Teilnehmer, einschließlich der Nichteinhaltung des Reglements, hat der Veranstalter das Recht, eine bestimmte Person unwiderruflich vom Wettbewerb auszuschließen.
  8. Das Gewinnspiel ist kein Glücksspiel oder eine Wette auf Gegenseitigkeit, deren Ergebnis vom Einzelfall abhängig ist (es erfolgt ein Unentschieden) im Sinne von Art. 2 des Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiele (Gesetzblatt Nr. 201, Pos. 1540).
  9. Die Regelungen gelten ab dem 07.05.2021.